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Es gibt sie noch, die Grünen, die sich daran erinnern, was „grün“ einmal bedeutet hat.

Eine davon ist Madeleine Petrovic, eine Grüne der Anfangszeit. Sie wagte es, ihre Stimme zu erheben und wurde in den Staatsmedien dafür als „Schwurblerin“ und „Esoterikern“ verunglimpft. Danke, Frau Petrovic, für Ihren Mut!

Grüne gegen Impfpflicht und 2G

Erfreulicherweise gibt es aber noch einige andere mutige Grüne, die sich von ihrer eigenen Partei nicht das Denken und den Mund verbieten lassen. Die Gruppe „Grüne gegen Impfpflicht und 2G“ ersucht in einem offenen Brief den Bundesrat, dieses verfassungswidrige Gesetz nicht zu verabschieden bzw. zu unterzeichnen.

Hier ist der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte,

der Verfassungsgerichtshof hat das Sozialministerium aufgefordert, bis spätestens 18. Februar den beiliegenden Fragenkatalog zu beantworten.

In diesem Katalog werden zahlreiche Fragen aufgelistet, welche wir und andere Skeptiker:innen seit Monaten an die Regierung stellen. Es sind auch jene Bedenken, die von der Bevölkerung in den hunderttausenden Stellungnahmen an das Parlament geäußert wurden. Die gestellten Fragen sind essentiell und entscheidungsrelevant für ein verantwortungsbewusstes Pandemiemanagement – und somit auch für die Entscheidung über die Impfpflicht.

Insbesondere folgende offene Fragen und aufgezeigte Ungereimtheiten müssen gemäß der staatlichen Sorgfaltspflicht vor einer Abstimmung jedenfalls geklärt sein:

  • Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe

Hier geht es um die Frage, wie wirksam und wie sicher diese tatsächlich sind. Wann reduziert sich ihre Schutzwirkung und in welchem Ausmaß? Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der relativen und der absoluten Risikoreduktion. Hier ergab sich aus den Zulassungsstudien nämlich ein eklatanter Unterschied (zB: Pfizer 95% zu 0,84%). Berechtigterweise führt der VfGH auch die ungeklärte Übersterblichkeit von insbesondere jüngeren Menschen ins Treffen, die bis heute von staatlicher Seite augenscheinlich nicht untersucht wurde.

Konkret geht es hier um Fragen, die die unterschiedlichen Nutzen-Risiko-Abwägungen in den verschiedenen Altersgruppen und deren Betroffenheit bezüglich Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Betreuung und Letalität. Dies wurde bisher offenbar außer Acht gelassen, obwohl sich – mangels steriler Immunität durch die Impfung – erst daraus eine Impfindikation ableiten lässt.

  • Evidenz für die Einführung einer Impfpflicht

Bei diesen Fragen geht es um irreführende Definitionen und das Fehlen von nachgewiesenen Kausalitäten. Gefragt wird nach den ursächlichen Zusammenhängen zwischen Infektionsnachweis und Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Behandlung und Letalität. Anders als bei den Impfnebenwirkungen, die – um anerkannt zu werden – eine nachgewiesene Kausalität voraussetzen, wird bei Hospitalisierungen und Todesfällen mit Covid-19 auf einen Kausalzusammenhang völlig verzichtet. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebendiagnose, bzw. sogar Zufallsdiagnose findet keinen Eingang in die Statistik.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass derzeit selbst Personen, die aufgrund der Impfung schwere Nebenwirkungen erlitten, zur Folgeimpfung verpflichtet werden.

Neben dem vom VfGH erstellten Fragenkatalog wurden in jüngster Vergangenheit von der Zeitschrift NEWS Verflechtungen zwischen den Mitgliedern des nationalen Impfgremiums und Pharmafirmen veröffentlicht. Bedenklich in diesem Zusammenhang erscheint auch die Besetzung von der Pharma-Lobbyistin Helga Tieben durch BM Dr. Mückstein als Leiterin der Medizinmarktaufsicht.

In Summe stellt sich die Ausgangsbasis für Gesundheitsentscheidungen und Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger als äußerst fragwürdig dar. Es kann weder im Sinne der Nationalratsabgeordneten, noch in Ihrem Sinne als Bundesratsabgeordnete sein, Schäden an der Gesundheit einzelner Menschen und der Gesellschaft zu riskieren.

Den oben genannten Fragen mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzugehen, liegt in Ihrer Verantwortung.

Mit der Verweigerung Ihrer Zustimmung zum übereilt beschlossenen Impfpflichtgesetz geben Sie dem Nationalrat eine weitere Chance, die Grundlagen und Evidenzen gewissenhaft und sorgfältig zu überprüfen und auf Basis der bis dahin (fast) vollständig ausgearbeiteten Antworten eine verantwortungsvolle Entscheidung herbeizuführen.

Wir verlassen uns darauf, dass Sie Ihrer moralischen und politischen Verantwortung gerecht werden und das Wohl der Bevölkerung über parteipolitische Überlegungen stellen.

Freundliche Grüße

Grüne gegen Impfpflicht und 2G“

Da die Proponenten, die jetzt in der Regierung am Werk sind, nichts, gar nichts mehr mit den ursprünglichen „grünen“ Gedanken und Werten zu tun haben, plädiere ich für eine Neugründung der Partei. Macht korrumpiert, sagt man. Vor allem diejenigen, denen es sowieso nie um die Sache, sondern immer nur um den eigenen Vorteil gegangen ist. Ja, ich kann als Politiker nur etwas verändern, wenn ich an der Macht bin. Aber, liebe Mächtige: Proportional mit der Macht, steigt auch die ethische Verantwortung! Und denkt immer daran: Hochmut kommt vor dem Fall!


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